Was bedeutet „Consumer to Administration“ (C2A)?
Bei dem Modell „C2A“(Consumer to Administration) geht es um die Geschäftsbeziehungen zwischen Verbrauchern und der öffentlichen Verwaltungsebene. Anders als bei den eher typischen Geschäftsbeziehungen, wie beim B2C bei dem ein Unternehmen einen Endverbraucher als Kunden bedient, wenn dieser beispielsweise als Privatperson beim Online Retailer Amazon einkauft, handelt es sich beim C2A um eine Geschäftsbeziehung zwischen dem Endverbraucher und einer Behörde. Von C2A (oder C2G, Consumer to Government) spricht man speziell, wenn ein Privathaushalt der staatlichen Verwaltungsebene Informationen oder eine Dienstleistung, wie beispielsweise Dokumente zu steuerlichen Anliegen oder Stimmen für Wahlen bereitstellt.
Wie funktioniert der Datenaustausch zwischen Privatpersonen und Behörden?
Verwirklicht wird dies zunehmend über digitale Kommunikationstechnologien dessen Funktion es ist, den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen für private Haushalte leichter und die Abwicklung von Verwaltungsangelegenheiten so effizient wie möglich zu gestalten. Grundvoraussetzung für das sogenannte E-Government und die Online-Kommunikation zwischen Privatpersonen und der Verwaltungsebene ist die Gewährleistung von sicherheitsrelevanten Aspekten, wie der Wahrung der Vertraulichkeit, der Integrität und der Authentizität. Erfüllt werden diese Voraussetzungen und die digitale Signatur durch das Signaturgesetz (SigG). Die technischen Voraussetzungen werden vom Protokoll Standard “OSCI” erfüllt.
Was sind die Ansprüche und Vorteile von C2A und A2C?
Für Privatpersonen ist es in der Regel mit hohem bürokratischen Aufwand verbunden mit der Verwaltungsebene in Kontakt zu treten. Die einfachsten Anliegen sind oft mit komplizierten Formularen und langen Bearbeitungszeiten verbunden. Genau an diesen Schnittstellen möchte das E-Government Abhilfe schaffen um den Umgang zwischen Staat und Endverbraucher so effizient und unkompliziert wie möglich gestalten. Über Automatisierungen versuchen Behörden Ressourcen einzusparen und bürokratische Vorgänge schneller abzuhandeln, wobei nicht auf eine absolute Automatisierung abgezielt wird, da die menschliche Komponente in vielen Fällen nach wie vor essentiell ist. Anliegen wie die Verlängerung von Ausweisen, das Einreichen von Bauanträgen oder die Zustellung von Steuererklärungen können somit innerhalb von Sekunden zu der betreffenden Behörde gelangen und systematisch und in Kürze bearbeitet werden. An Wahlen kann über das sogenannte E-Voting von Endgeräten aus teilgenommen werden, was organisatorische und geografische Hürden abbaut und die Wahlbeteiligung erhöhen kann.