Die 22f-Bescheinigung als Pflicht für Amazon Händler
Seit Anfang 2019 steht es fest: Amazon will von Verkäufer des deutschen Marketplace ein offizielle Steuerbescheinigung des Finanzamts bekommen. Nur wer einem vom Finanzamt bestätigten Nachweis darüber abgibt, dass er ein steuerpflichtiger Unternehmer ist, der in Deutschland seine Umsatzsteuer abführt, darf ab dem 02.10.2019 noch seine Produkte auf dem Marktplatz zum Verkauf anbieten. Diejenigen Seller, die bis zu diesem Stichtag keine sogenanntes „22f-Formular“ abgegeben haben, wurden temporär für den Verkauf auf Amazon gesperrt.
Was ist bedeutet die 22f-Bescheinigung?
Der deutsche Gesetzgeber definiert, bzw. begründet die 22f-Bescheinigung so:
Nach § 22f Abs. 1 Satz 1 UStG hat der Betreiber eines elektronischen Marktplatzes im Sinne von § 25e Abs. 5 und 6 UStG für Lieferungen eines Unternehmers, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet worden sind und bei denen die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt oder endet, bestimmte Aufzeichnungen zu führen. Dazu gehört auch das Beginn- und Enddatum der Gültigkeit der dem liefernden Unternehmer vom zuständigen Finanzamt erteilten Bescheinigung über dessen (umsatz-) steuerliche Erfassung.
Im Wesentlichen heißt das also: Wer auf einem Marketplace handeln möchte, muss dafür beim deutschen Finanzamt angemeldet / registriert sein, bzw. grundsätzlich seine Umsatzsteuer abführen. Händler brauchen also eine in Deutschland gültige Steuernummer. Auch wenn das 22f-Formular aktuell oft direkt mit dem Amazon Marktplatz in Verbindung gebracht wird, ist es nicht nur darauf beschränkt. Seller, die ihre Produkte z.B. auch bei eBay anbieten, müssen ein entsprechendes Formular (bzw. die gleiche Bescheinigung) auch hier hinterlegen.
Warum verlangt Amazon die 22f-Steuerbescheinigung?
Am 14.12.2018 hat die Bundesregierung ein neues Gesetz erlassen: „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (mehr Informationen zum Gesetz hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/JStG-2018/3-Verkuendetes-Gesetz) Das Gesetz trat am ersten Januar 2019 in Kraft und verpflichtete fortan Marktplatzbetreiber wie Amazon und eBay umsatzsteuertechnisch für das gesamte Marktplatzgeschäft in Verantwortung zu treten. Das bedeutet also, wenn ein Händler z.B. Produkte auf Amazon in Deutschland verkauft aber keine Umsatzsteuer dafür an den Fiskus abführt, dann müsste Amazon dies stellvertretend tun.
Selbsterklärend also, dass Amazon diese Verpflichtung an seine Seller weitergibt, denn natürlich möchte der Marktplatzbetreiber die Steuerschuld seiner Handelspartner nicht aus eigener Tasche bezahlen. Hintergrund des Gesetzes ist u.a. der Umstand, dass immer mehr ausländische Händler aus UK und vor allem aus China im E-Commerce und im Speziellen auf Marktplätzen wie Amazon und eBay ihre Produkte verkaufen, dafür aber keine Umsatzsteuer abführen und somit einen nicht unerheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber deutschen Unternehmen hatten, die per se mindestens eine höhere Belastung von 19% zu bewerkstelligen hatten. Um dies auszugleichen, bzw. zu beheben wurde das „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen“ erlassen.
Was tun, wenn der Amazon Account wegen Fehlen der 22f-Bescheinigung gesperrt wurde?
Die Frist zum Hochladen der Steuerbescheinigung lief am 01.10.2019 aus. Wer bis dahin kein entsprechendes Formular hochgeladen hatte, durfte keine Produkte mehr auf Amazon verkaufen. Der Seller-Account wurde nicht vollständig suspendiert, sprich die Seller Central war nach wie vor zugänglich, aber ein Verkauf von Produkten war, bzw. ist blockiert. Deswegen spricht man hier auch weniger von einer „Account-Sperrung“, sondern von einem „Account Block“. Nach dem Einloggen in die Seller-Central bekommt man folgenden Hinweis zu sehen:
Im Bereich „Benachrichtigungen“ wird man ebenfalls auf die Blockierung des Verkaufskontos hingewiesen:
Wer nun also bei Amazon durch eine fehlende 22f-Steuerbescheinigung blockiert wurde, muss diese beim Finanzamt beantragen. Dazu kann man folgenden Vordruck verwenden:
Das Ausfüllen ist schnell getan, allerdings kann es mehrere Tage beim Finanzamt brauchen, bis das Formular gegengezeichnet und unterschrieben zurückkommt. Auch der Postweg kann weitere 1-2 Tage in Anspruch nehmen.
Wichtiger Hinweis: Es kann passieren, dass das Finanzamt die 22f-Bescheinigung nicht direkt an den Händler, sondern seinen Steuerberater, bzw. Steuerbüro schickt. Das kostet natürlich wertvolle Zeit, denn auch von dort aus muss das Formular erst wieder losgeschickt und/oder digitalisiert werden. Daher ist zu empfehlen, dem zuständigen Mitarbeiter in der Finanzbehörde darauf hinzuweisen, dass die Steuerbescheinigung direkt an den Antragsteller (also Seller) zurückgeschickt werden soll.
Die Überprüfung des hochgeladenen Dokuments kann seitens Amazons ebenfalls mehrere Tage dauern. Es kommen also schnell einmal 7-10 Tage zusammen, an denen der Seller-Account blockiert ist und man keine Produkte auf Amazon verkaufen kann. Jeder Tag offline bedeutet auch, dass die Rankings der Produkte fallen, was wiederum bei einer erneuten Aktivierung des Accounts einen nachhaltig negativen Effekt auf den Umsatz haben kann.
Tipp: Wenn die Entsperrung des Amazon-Kontos zu lange dauert, kann man durch einen zusätzlichen Fall ein bisschen „Druck ausüben“, bzw. den Vorgang versuchen zu beschleunigen. Es ist dabei empfehlenswert, das ausgefüllte und vom Finanzamt abgestempelte 22f-Formular nochmals hochzuladen und im Nachrichtentext folgende Informationen mitzuschicken:
- Firma und Rechtsform
- Steuernummer
- Umsatzsteuernummer
- Zuständiges Amtsgericht
- angemeldet seit
Im Endeffekt ist es zwar ein weiteres notwendiges Formularübel, um das man sich als Onlinehändler in Deutschland kümmern muss, aber es kann dabei helfen, die Seller-Flut aus Fernost einzudämmen und den bis dato unfairen Steuervorteil bspw. chinesischer Händler auf Amazon und eBay auszugleichen.
Ronny beschäftigt sich seit einigen Jahren intensiv mit dem Thema Suchmaschinenoptimierung, ist regelmäßig auf Konferenzen als Speaker unterwegs und bloggt gerne über seine Kernkompetenz SEO.
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